- Grundsteuer V12 2018

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Grundsteuererhöhung in Nordrhein-Westfalen - angemessen oder übertrieben?

Zahlreiche Gemeinden haben - auf Veranlassung der Landesregiergung - die Grundsteuer drastisch, sogar um 50 Prozent und mehr erhöht.

Eine Erhöhung dieser Größenordnung ist
1. eine Erpressung,
2. eine Nötigung,
3. ein unzulässiger Eingriff in das private Eigentum,

und somit eine Straftat, auch gemäß Art. 14 Grundgesetz!

Lassen Sie sich nicht ausbeuten! Leisten Sie bürgerliche Ungehorsamkeit! ZAHLEN SIE DIE ERHÖHUNG NICHT! Berufen Sie sich auf diese Website!

Die obigen Straftaten sind um so schwerer, als diese gemeinschaftlich begangen wurden - die Steuererhöhung beschlossen die städtischen Abgeordneten gemeinsam.

Städtische Schulden dürfen nicht auf Grundbesitzer abgewälzt werden, die schutzlos da stehen, weil sie ihr Eigentum nicht einfach in eine andere Gemeinde verschieben können. Die 50%-ige Grundsteuererhöhung gilt also als Raubüberfall und ist dementsprechend zu bewerten!

Wenn die Bundesregierung eine so genannte Mietbremse von 10% für Neuvermietungen einführt, dann sind Steuererhöhungen, die in engem Zusammenhang mit dem Mietspiegel stehen, ebenso in Höhe von 10% zu limitieren. Greift der Gesetzgeber nicht ein, müssen die Bürger handeln!

Die Städte und Gemeinden verscheißen UNSER Geld und wollen dann UNSER Geld, um dies weiter verschwenden zu können.

WIR SAGEN NEIN! NICHT MIT UNS! WIR LASSEN UNS DURCH VERBRECHERISCHE  (KOMMUNAL)POLITIKER NICHT AUSBEUTEN!





(Zum Vergößern bitte die Bilder anklicken! Quelle: Lokal Nachrichten, Wochen-Magazin)

Unsere Meinung:


Die Grundsteuererhöhung von 50% ist weder rechtens noch richtig.
Es handelt sich um eine Eteignungsmaßnahme, also um die Verletzung des privaten Eigentums. Es ist eine Erpressung und Nötigung, für die eine Geldstrafe oder eine Gefängnisstrafe angemessen ist. Da die Straftat gemeinschaftlich begangen wurde, kommt hier eine Haftstrafe gegen die Beschuldigten (Abgeordneten der Stadt Moers) infrage.

 
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